Der Vorstand der Travemünder Wirtschaftsgemeinschaft
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind gemeinsam handelnd der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des Vorstandes. Dieser Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand besteht aus Mitgliedern des Vereins und wird für die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt. An ungeraden Jahren stehen die Wahlen des 1. Vorsitzenden, des Schriftführers und eines Beisitzers, an geraden Jahren die des Kassenwartes, des Stellvertreters und zweier Beisitzer an.