
Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Einzelhändler,
wir haben Rückmeldung der Hansestadt Lübeck erhalten. Aufgrund unserer Anregung wird nach den Sommerferien ein neues Anhörungsverfahren im Sinne des § 2 Abs. 5 der Bäderverordnung durchgeführt und der Erlaß einer neuen Allgemeinverfügung anschließend geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
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JUL
2015
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